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Das Urheberrecht bei sozialen Netzwerken - Worauf Sie beim Liken, Teilen und Posten achten sollten

Soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter und Co., gehören für viele Menschen mittlerweile zum festen Bestandteil des alltäglichen Lebens. Auf dem Weg zur Arbeit wird ein Status gepostet, auf einer Party wird ein Bild hochgeladen und jeden Tag markieren wir viele verschiedene Videos, Fotos oder andere Beiträge mit „Gefällt mir“ und verbreiten diese dadurch weiter. Doch was viele nicht wissen: auch bei Social Media können Rechte verletzt werden, welche z.B. mit dem Urheberrecht in Verbindung stehen. Der folgende Text klärt auf.
 

Das Urheberrecht definiert die rechtliche Beziehung zwischen einem Schöpfer und seinem Werk. Hierbei handelt es sich vor allem um zentrale Aspekte, wie dem Schutz der Schöpfung oder der Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Vergütung für den Urheber des Werkes. Was also in Bereichen, wie Musik, Kunst und Literatur seine Anwendung findet, gilt auch im Bereich „Social Media“.

Über die sozialen Netzwerke werden jedoch jeden Tag eine Vielzahl an Daten versendet, empfangen und weiterverbreitet. Hierbei handelt es sich selten um Daten, die urheberrechtlich geschützt sind. Vielmehr geht es dabei um die Verwendung von Fotos, Videos, Musik und Texten. Durch die Anwendung des Urheberrechts im Bereich „Social Media“ sollen solche Werke und ihre Urheber geschützt werden. Um das zu gewährleisten räumt das Urheberrecht dem Schöpfer verschiedene Rechte ein, die nicht nur den Schutz des Werkes sondern auch eine entsprechende Vergütung gewährleisten. Zu solchen Rechten zählen:

•    Die Urheberpersönlichkeitsrechte
•    Das Verwertungsrecht
•    Die Nutzungsrechte

Ob sich eine Urheberrechtsverletzung in der realen oder in der digitalen Welt ereignet, ist zunächst unbedeutend. Wer gegen das Urheberrecht verstößt muss grundsätzlich mit weitreichenden Sanktionen rechnen. Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht bei Social Media zählen unter anderem die Verwendung fremder Werke, die Missachtung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft ebenso wie die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Die sozialen Netzwerke leben von der Verbreitung von Bildern. Einige Netzwerke, wie z.B. Instagram, wurden allein zu diesem Zweck entwickelt. Handelt es sich jedoch um die Verwendung und Verbreitung fremder Bilder, kann dies schnell zu einer Abmahnung führen. Verwendet ein Nutzer also beispielsweise einen Comic oder ein Foto einer prominenten Person als Profilbild, handelt es sich dabei meist um die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Das Urheberrecht liegt in diesem Fall beim Zeichner oder Fotografen, so dass bei diesem eine Lizenz für die Nutzung des Bildes erworben werden muss. Ist das nicht der Fall, begeht der Betroffene eine Urheberrechtsverletzung und muss mit einer Abmahnung rechnen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers sollten daher keine fremden Werke verwendet werden. Ein solcher Upload stellt eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar und wird ohne eine Zustimmung als Urheberrechtsverletzung gewertet.

Doch sogar die Verbreitung eigener Bilder kann eine Verletzung des Urheberrechts hervorrufen. Hierbei ist auf das sogenannte „Kunsturheberrecht“ zu achten, welches besagt, dass alle auf dem Foto abgebildeten Personen der Veröffentlichung zustimmen müssen. Andernfalls kann auch in diesem Fall eine Abmahnung drohen.

Durch § 13 UrhG wird dem Urheber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft zugesichert. Möchte der Fotograf also, dass sein Name in einer bestimmten Form vermerkt wird, müssen Sie diesem Wunsch nachkommen. So kann die Nennung des Künstlers beispielsweise durch ein Copyright-Vermerk vorgenommen werden.

Viele Nutzer glauben, sie würden einem solchen Vermerk entgehen können, indem sie das Bild bearbeiten. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben, denn die Bildbearbeitung schafft nicht automatisch ein neues Werk. Zudem bedarf auch die Bildbearbeitung in der Regel die Zustimmung des Urhebers. Laut §14 des Urheberrechtsgesetzes hat der Schöpfer des Werkes jedoch auch die Möglichkeit gegen die Entstellung seines Werkes vorzugehen.

Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht und Social Media“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Raubkopie, Filesharing und Streaming.

 

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