Powered by Blogger.
Home » » Die Urheberrechtsverletzung - Was tun?

Die Urheberrechtsverletzung - Was tun?

Das digitale Zeitalter ist eine Zeit der Raubkopien. Oft werden diese von Musik, Filmen oder sogar Computerspielen erstellt und illegal weiterverbreitet. Das beschert der Musik- und Filmindustrie jährlich Schäden in Millionenhöhe. Das Medienboard Berlin-Brandenburg ging allein im Jahr 2012 von Schäden über 680 Millionen Euro aus.

Nicht immer steht hinter der Erstellung und Verbreitung von Raubkopien eine böse Absicht. Oft werden diese unwissentlich und unbeabsichtigt erstellt. Dennoch gilt die illegale Verbreitung der Medien als eine Art der Urheberrechtsverletzung und kann daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer hat das Urheberrecht inne und wie entsteht es?

Nach geltendem deutschem Recht steht das Urheberrecht nur einer natürlichen Person, also einem Menschen, zu. Der §7 UrhG definiert zudem den Schöpfer eines Werkes als den Urheber dessen. Das bedeutet also auch, dass das Urheberrecht automatisch mit dem Zeitpunkt der Werkschöpfung entsteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht es in der Regel bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Lediglich sogenannte „Lichtbilder“ besitzen nur eine Schutzdauer von 50 Jahren.

Was gilt als Urheberrechtsverletzung?

Wird von einer Person gegen das Urheberrecht verstoßen oder werden die Rechte des Urhebers missachtet, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Das gilt schon, wenn ein fremdes Werk als das eigene ausgegeben und damit der Urheber unkenntlich gemacht wurde. Wird hingegen ein urheberrechtlich geschütztes Werk kopiert und weiterverbreitet, handelt es sich um die Erstellung einer Raubkopie. Raubkopien können sowohl von Musik, Filmen, Videos als auch von Computerspielen oder Bildern angefertigt werden. Da in Deutschland jedoch für die Nutzung solcher urheberrechtlich geschützten Werke gezahlt werden muss, handelt es sich bei der Erstellung von Raubkopien um eine illegale Tat und damit eine Urheberrechtsverletzung.

Doch nicht nur das Erstellen einer Raubkopie sondern schon die Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Zudem erhält auch ein Käufer lediglich die Nutzungsrechte am Werk. Da die Verwertungsrechte weiterhin beim Urheber liegen, steht das Werk dem Käufer ohnehin nur für den privaten Gebrauch zur Verfügung.

Urheberrechtsverletzungen werden in der Praxis besonders häufig im Internet über soziale Netzwerke oder sogenannte „Tauschbörsen“ begangen.

Wann verjährt eine Urheberrechtsverletzung?

Laut §102 UrhG besteht auf Urheberrechtsverletzungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2016 beläuft sich die Verjährungsfrist jedoch auf zehn Jahre. Diese Frist gilt vor allem für die Rechtsanwaltskosten. Der Beginn stellt hierbei jedoch nicht den Tag der Tat dar sondern vielmehr den Zeitpunkt, an dem die Urheberrechtsverletzung zur Kenntnis genommen wurde. Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?

Beim Urheberrecht sind zunächst zwei Rechte voneinander zu unterscheiden. Zum einem kann der Geschädigte auf zivilrechtlichem Wege gegen seinen Schädiger vorgehen. Im anderen Fall wird die Urheberrechtsverletzung gerichtlich geklärt. Darüber hinaus kann auch der Staat in Erscheinung treten. In diesem Fall geht dann ein Staatsanwalt gegen den Schädiger vor. Es besteht dann ein öffentliches Interesse die Urheberrechtsverletzung zu bestrafen.

In der Regel soll eine Urheberrechtsverletzung jedoch immer außergerichtlich geklärt werden. Auf diesem Wege lässt der Geschädigte dem Schädiger eine Abmahnung zukommen, die diesen über sein Fehlverhalten aufklärt und ihn zur Unterlassung auffordert. Zudem kann in der Abmahnung ein Schadensersatz gefordert werden.

Die Abmahnung wird normalerweise von dem Anwalt des Geschädigten durchgesetzt. In diesem Zuge eröffnet das Zivilrecht folgende Möglichkeiten, um gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen:
  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Beseitigung
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Anspruch auf Rückruf, Überlassung und Vernichtung
  • Anspruch auf Auskunft
  • Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur üblich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Tat besteht.

Weitere Informationen zum Thema „Urheberrechtsverletzung“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Filesharing, Creative Commons oder Streaming.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.