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eBay-Pressemitteilung: Factsheet: Vier goldene Regeln für den cleveren eBay-Weihnachtseinkauf

Kling Glöckchen Klingeling - die Kaufhäuser füllen sich, der Weihnachtsshopping-Stress beginnt. Glücklich, wer nicht ziellos auf der Suche nach Geschenken für seine Lieben durch die Läden irren muss, sondern bequem online oder mobil bei eBay shoppen kann. Damit das Einkaufen ein voller Erfolg mit besten eBay Deals wird, im Folgenden vier goldene Regeln.

Goldene Regel 1: Die besten Weihnachtsdeals shoppen
Bei eBay gibt es viele Möglichkeiten, gute Deals zu machen – ganz besonders in der Weihnachtszeit. Die täglich wechselnden WOW! Angebote (http://dealseu.ebay.de/ ) bieten attraktive Neuprodukte zu traumhaften Festpreisen und zum Sofortkauf - Und das immer versandkostenfrei. Die WOW! Angebote stammen aus allen Produktbereichen: Das können LCD-Fernseher, Turnschuhe oder Kaffeemaschinen sein. Da ist für jedes Familienmitglied etwas dabei. Und man kann im eBay Fashion-Outlet (http://outlet.ebay.de/mode) stöbern und tolle Geschenke finden: Viele Top-Marken bieten Rabatte bis zu 70 Prozent an. 
Tipp: Mit der eBay-Anwendung für das iPhone können Sie nach Artikeln suchen, kaufen und Ihre Aktivitäten verwalten - egal wo Sie sich gerade befinden.

Goldene Regel 2: Pünktliche Weihnachtspakete für glückliche Gesichter unter dem Tannenbaum
Im September 2010 hat eBay die Versandservices weiter vereinfacht. Einkäufe werden nur noch in drei unterschiedlichen Klassifikationen versendet: „Sparversand“, „Standardversand“ und „Expressversand“. Mit diesen Änderungen kann der Käufer nun die voraussichtliche Lieferzeit besser einschätzen: Der „Sparversand“ dauert vier bis sechs Werktage, der „Standardversand“ einen bis drei Werktage und der „Expressversand“ nur einen Werktag. Dank dieser standardisierten Übersicht weiß der Käufer nun genau, bis wann er die letzten Online-Weihnachtseinkäufe tätigen kann – eine große Hilfe nicht nur für Last Minute Geschenke.
Tipp: Über die „Erweiterte Suche“ kann man gezielt nach Artikeln mit Expressversand suchen.

Goldene Regel 3: Falls das Weihnachtsgeschenk doch mal nicht gefällt
Wer mit seinem Weihnachtsgeschenk nicht zufrieden ist, kann sich einfach seines Widerrufsrechts bedienen. Denn nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler und einem Verbraucher geschlossen wird, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen und der gekaufte Artikel an den Händler zurückgeschickt werden. Die Zweiwochenfrist beginnt, nachdem der Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten und die Ware nach Hause geliefert bekommen hat. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist.
Tipp: Wer die Frist verpasst hat, kann sein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk einfach bei eBay wieder verkaufen.

Goldene Regel 4: Mit eBay auf der sicheren Seite
Wer einen auf eBay erworbenen Artikel mit PayPal (www.paypal.de) bezahlt, genießt automatisch den eBay-Käuferschutz. Einkäufe mit PayPal bei eBay sind abgesichert und das kostenlos - über den vollen Verkaufspreis in unbegrenzter Höhe inklusive Versandkosten.
Die Seite „Probleme klären“ wird in „Mein eBay“ angepasst, so dass man hier den Käuferschutz für einen mit PayPal bezahlten Artikel unkompliziert beantragen kann.
Tipp: Bei PayPal kann man sich nicht nur kostenlos anmelden, sondern auch kostenlos bezahlen. Und eine der sichersten Online-Zahlungsmethoden ist es obendrein.


Quelle: eBay