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"Freigegeben ab 18!" - E-Postbrief garantiert Jugendschutz im Online-Handel

Der E-Postbrief garantiert ab sofort dem Onlinehändler die Volljährigkeit des Bestellers. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat das neue Kommunikationsmedium der Deutschen Post als sogenanntes "übergreifendes Jugendschutz-Konzept" eingestuft.
Mit dieser Einstufung besitzt der E-Postbrief das höchstmögliche Qualitätsniveau zur Altersprüfung im Internet. Onlinehändler, die den E-Postbrief bei Kundenbestellungen einsetzen, erfüllen somit bei korrekter Umsetzung des von der KJM bewerteten Konzeptes die  rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Der Markt für Bezahl-Downloads wächst rasant: Im vergangenen Jahr gaben Bundesbürger nach Angaben des IT-Branchenverbands Bitkom bereits knapp 400 Millionen Euro für Online-Inhalte aus.


Nur volljährige Kunden
Der E-Postbrief stellt sicher, dass altersbeschränkte Content- und Software-Downloads nur von volljährigen Kunden erworben werden. Verbraucher können nun Filme und Spiele mit Altersbeschränkung bequem innerhalb weniger Minuten kaufen und herunterladen.
Onlinehändlern ermöglicht der Einsatz des E-Postbriefs eine enorme Vereinfachung der zuweilen umständlichen Bestellprozesse. "Der E-Postbrief ermöglicht Anbietern von Bezahl-Downloads durch die attestierte Altersverifikation neue Chancen zur Vermarktung ihrer Produkte", sagt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post.

Einfacher Ablauf
Der Ablauf beim Kauf eines Downloads ist einfach: Der Kunde gibt bei der Online-Bestellung seine E-Postbrief-Adresse an. Sie ist ein zweifelsfreier Beleg für seine Identität und seine Volljährigkeit: Denn wer sich für den E-Postbrief registrieren lässt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einer Postfiliale persönlich mit seinem Personalausweis identifizieren.
Der Online-Anbieter sendet dem Besteller nun einen Sicherheitscode an dessen E-Postbrief-Adresse. Mit diesem Code kann der Kunde die Online-Bestellung abschließen und den Download starten. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt der Käufer als zusätzliche Sicherheitsstufe noch eine Handy-Tan ein.

Quelle: epost.de