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Die Unterlassungserklärung im digitalen Zeitalter

Mit der digitalen Ära des World Wide Webs erlebt das Thema Unterlassungserklärung eine neue Hochphase: Phänomene, wie etwa das Filesharing und das illegale Herunterladen, verletzen vielfach urheberrechtliche Vorschriften. Auch gegen wettbewerbs- und markenrechtliche Normen wird nicht selten verstoßen. Der Betroffene muss in diesen Fällen mit einer Abmahnung und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung rechnen.

 

Die Unterlassungserklärung: Begrifflichkeit

Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag in Schriftform, durch welchen sich der Unterschreibende dazu verpflichtet, fortan vom jeweiligen gesetzeswidrigen Verhalten abzulassen. Die Prämisse hierfür bildet daher das vorhandene Risiko einer erneuten Ausführung der unrechtmäßigen Handlung. Rechtswissenschaftler bezeichnen den Unterzeichner – den von der Abmahnung Betroffenen – als „Schuldner“. Diesem obliegt es, das entsprechende Abmahnschreiben zu signieren, womit er die darin enthaltenen Ausführungen und Auflagen zugleich anerkennt und diese akzeptiert. Missachtet der Abgemahnte die Inhalte des entsprechenden Dokuments, so ist mit gravierenden Sanktionen – etwa Vertragsstrafen - zu rechnen. Eine Abmahnung besitzt zeitlebens Validität; auch die retrospektive Legalisierung des in Frage stehenden, abgemahnten Verhaltens führt nicht zur Ungültigkeit der jeweiligen Abmahnung.

 

Abmahnung – Unterlassungserklärung

Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Bestandteil der vordringlichen Abmahnung. Sie verkörpert den im Abmahnschreiben enthaltenen Wortlaut, der Schuldner habe die Handlung zukünftig bleiben zu lassen. Während sich die Unterlassungserklärung auf spezifische Kriterien bezieht und den Wegfall von Rechten des Abgemahnten nach sich ziehen kann, stellt die Abmahnung die übergeordnete Basis hierfür dar.

 

Abmahnungen durch netzgebundenes Verhalten

Der interaktive Austausch zwischen Privatpersonen und Vertretern aus Industrie und Wirtschaft via Social-Media-Plattformen ist mittlerweile zur Norm geworden. Die Vorzüge für ökonomisch Handelnde sind klar: Das Netz ermöglicht die blitzschnelle Kommunikation von Content und Visionen; die eigenen Produkte lassen sich mühelos an den Mann bringen. Auch private Nutzer erfreuen sich größtenteils dieser Entwicklung – Liken, Teilen und Sharing stehen an der Tagesordnung. Die immaterielle Datenautobahn bietet mit ihrer Informationsflut so eine immer größer werdende Unübersichtlichkeit und damit auch ein erhöhtes Potenzial für – insbesondere urheberrechtlich – abmahnbare Handlungen. Zu nennen wären vor allem die Streuung fremderstellter Bilder ohne vorherige Einwilligung des Urhebers oder etwa fehlende Angaben im Impressum einer Webseite. Im B2B-Bereich spielt zudem vor allem das UWG – das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – eine erhebliche Rolle. Auch online muss auf die Vorschriften zum Schutze der Mitbewerber Acht gegeben und ein gesunder Konkurrenzkampf geführt werden – andernfalls droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Derjenige, der auf die gesteigerte Informationsflut vertraut und dennoch beispielsweise herabwürdigende Werbung betreibt, macht sich angreifbar. Das Internet vergisst nie!

 

Fazit

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Ratsam ist es, beim Erhalt eines solchen Schreibens juristischen Beistand hinzuzuziehen, um die Inhalte der Erklärung genauestens überprüfen zu lassen. Mit einer (voreilig) gesetzten Signatur geht stets ein Schuldanerkenntnis einher, wodurch eine nachträgliche gerichtliche Beurteilung unmöglich wird.

Ein Musterbeispiel für eine Unterlassungserklärung finden Sie hier. Zudem bietet das vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. betriebene kostenfreie Informationsportal www.unterlassungserklaerung.org Informationen rund um das Thema Unterlassungserklärung.


Autorin: Jenna Eatough
Kurzvita: Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.