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Selbstständig als Bauträger oder Baubetreuer


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Sie brennen für das Thema Immobilien und Sie würden gerne selbst viele Bauprojekte durchführen und das am besten gleichzeitig? Dann ist der Beruf des Bauträger vielleicht etwas für Sie.
 

Ein Bauträger tritt gleichzeitig als Bauherr auf und bietet in der Regel ein komplettes Leistungspaket: Es kauft die Grundstücke und bebaut sie. Anschließend verkauft er bezugsfertige Häuser samt Grundstücken zum Festpreis. Das bedeutet: Er trägt von der Planung bis zur Fertigstellung die komplette Verantwortung für das Bauvorhaben und dessen Kosten. Auch Genehmigungen und die Koordination und Kontrolle des Bauablaufs gehören zu seinen Aufgaben.
 

Was muss man beachten?

In erster Linie benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, wie bei jeder Selbstständigkeit. Auch wird eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) benötigt.
 

Sie möchten sich als gewerbsmäßig tätiger Bauträger oder Baubetreuer selbstständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit, neben der Gewerbeanmeldung, zunächst eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO). Ob die von Ihnen geplante Tätigkeit eine solche Erlaubnis erfordert, bestimmt sich nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 GewO.
 

In den meisten Fällen gründen Bauträger eine GmbH für Ihre Unternehmung, aber es gibt auch Bauträger, die Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft oder auch als Aktiengesellschaft gründen.
 

Berufspflichten für Bauträger und Baubetreuer

Als Bauträger, der die Tätigkeit nach nach § 34 c GewO ausübt, muss man man sich auch an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) halten. Somit unterliegt man besonderen Pflichten wie Sicherungs-, Anzeige-, Buchführungs-, Informations- und Aufbewahrungspflichten sowie Prüfpflichten.
 

Zudem muss stets ein Bauträgervertrag abgeschlossen werden.
 

Der Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und unterliegt den strengen Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).  Der Vertrag regelt bestimmte werkvertagliche Elemente. Beispielsweise regelt die MaBV zu leistende Abschlagszahlungen entsprechend dem aktuellen Bautenstand ( Falls die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen wurden).
 

Als Bauträger verpflichtet man sich, dass Objekt nach der vereinbarten Beschreibung zu errichten und es nach der der Fertigstellung an den Käufer zu übergeben
 

Dieser Vertrag ist auch notariell beurkunden zu lassen.
 

Der Bauträgervertrag ist, da Grundbesitz verkauft wird, notariell zu beurkunden.
 

Fazit

Das Geschäft als Bauträger hat sich, dank der Reglementierung der Gewerbeordnung in den letzten Jahrzehnten stark professionalisiert.
Der Beruf kann sehr koordinations- und zeitintensiv werden und es ist nicht für jeden etwas, da auch ein gewisser Druck auf einen lastet.
Für diejenigen, die sich dieser Verantwortung zutrauen, kann der Beruf als Bauträger eine gute Wahl sein.


Über den Autor:
Florian Beqiri ist Redakteur für die Vermögensberatung Reval Prime aus Wien. Das Unternehmen unterstützen Bauträger und Immobilienentwickler mit maßgeschneiderten Finanzierungskonzepten.