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Verkäufer müssen negative eBay-Bewertungen akzeptieren

Laut einem am 13. Dezember veröffentlichten Urteil des Amtsgerich München (142 C 18225/09) müssen eBay-Verkäufer eine erhaltende Negativ-Bewertung akzeptieren, solange diese keine unwahren Tatsachen, bloße Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten. Der zuständige Richter argumentierte dieses damit, dass das System dazu dient, sich über den normalerweisen unbekannten Geschäftspartner eine Meinung zu bilden.