Im November 2008 hat der deutsche Gesetzgeber das GmbH-Recht verändert und um eine neue Rechtsform ergänzt. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann seitdem als Alternative zu anderen Kapitalgesellschaften, also beispielsweise der GmbH oder der Aktiengesellschaft (AG) gewählt werden und ist in ihren Eigenschaften vor allem auf die Bedürfnisse von Existenzgründern und Jungunternehmern ausgerichtet. Die Rechtsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Mini GmbH oder 1-Euro GmbH bezeichnet. Hieran kann man erkennen, dass es sich bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft um eine Variante der herkömmlichen GmbH handelt. Wie alle Kapitalgesellschaften, so schützt auch die Mini GmbH das private Vermögen der Gesellschafter.
In Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen diese nämlich im Falle von wirtschaftlichen Problemen für finanzielle Verpflichtungen, die das Unternehmen nicht erfüllen kann, in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung dagegen auf den Betrag, mit dem der einzelne Gesellschafter am Stammkapital des Unternehmens beteiligt ist.
In Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen diese nämlich im Falle von wirtschaftlichen Problemen für finanzielle Verpflichtungen, die das Unternehmen nicht erfüllen kann, in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung dagegen auf den Betrag, mit dem der einzelne Gesellschafter am Stammkapital des Unternehmens beteiligt ist.
Bei der GmbH beträgt das Mindestkapital derzeit 25.000 Euro. Bei der Aktiengesellschaft sind zur Gründung sogar 50.000 Euro aufzubringen. Mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft führte der Gesetzgeber dagegen eine Kapitalgesellschaft ein, die bereits mit einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro gegründet werden kann und dennoch die volle Haftungsbeschränkung für die beteiligten Gesellschafter erbringt. Dementsprechend groß war von Anfang an das Interesse an der neuen Rechtsform in der Gründerszene. So wurden innerhalb von nur einem Jahr, also bis zum November 2009, insgesamt 20.000 haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften in Deutschland gegründet. Im selben Zeitraum verzeichneten die deutschen Industrie- und Handelskammern rund 230.000 Anfragen zur Mini GmbH.
Der Gesetzgeber hat alle Regelungen über die neue Rechtsform im „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) zusammengefasst. Hierzu zählt unter anderem auch ein vereinfachtes Musterprotokoll, zur Gründung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Dieses kann verwendet werden, wenn sich maximal drei Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligen und wenn lediglich ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Die Vorteile des Musterprotokolls: Zum einen ersetz es kostspielige Individualverträge, die bei anderen Gesellschaftsformen von einem Juristen kostenpflichtig erarbeitet werden müssen. Zum anderen gelten für die notarielle Beglaubigung der Dokumente im Musterprotokoll niedrige Gebührensätze, so dass sich der Gründungsakt besonders preiswert gestaltet.
Natürlich sind für die Gesellschafter auch bestimmte Pflichten beim Betrieb einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorgesehen. So ist das Unternehmen unter anderem zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer jährlichen Bilanz verpflichtet. Außerdem muss der Name der Firma immer den Bestandteil (haftungsbeschränkt) enthalten. Um das geringe Kapital der Mini GmbH im Laufe der Zeit auszugleichen, müssen 25 Prozent der Jahresüberschüsse als Rücklage eingestellt werden. Dies gilt solange, bis das Gesamtkapital, also das Gründungskapital und die jährlichen Rücklagen, zusammen 25.000 Euro betragen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Gesellschaft dann auf Beschluss der Gesellschafterversammlung in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden, wenn die Beteiligten das wünschen. In jedem Fall kann ab diesem Zeitpunkt aber der Hinweis (haftungsbeschränkt) aus dem Firmennamen entfernt werden und die künftige Verpflichtung zur Rücklagenbildung entfällt.
Das bekannte Online-Magazin INTERNETHANDEL hat sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) umfassend mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beschäftigt und stellt die vergleichsweise neue Rechtsform detailliert vor. Der Leser erfährt hier alles über die Vorteile von Kapitalgesellschaften und lernt den Gründungsprozess einer Mini GmbH Schritt für Schritt kennen und erhält einen Überblick über die entstehenden Kosten. Er wird mit den Rechten aber auch den Pflichten der beteiligten Gesellschafter vertraut gemacht und erhält Informationen über das Namensrecht, die steuerliche Behandlung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft und die rechtlichen Verpflichtungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Darüber hinaus beschäftigt sich der Beitrag mit der Rücklagenbildung in der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft und zeigt auf, wie sich diese Rechtsform später in eine vollwertige GmbH umwandeln lässt. Anhand von zwei interessanten Interviews mit erfolgreichen Gründern wird außerdem verdeutlicht, warum sich die Mini GmbH vor allem als Rechtsform für Existenzgründer im Online-Handel eignet.