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Die Existenzgründung mit Fördermitteln und Zuschüssen vom Staat


Aller Anfang ist schwer. Dies gilt nicht zuletzt auch für all jene Menschen, die sich dafür entscheiden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, um ihr Geld künftig als selbständige Unternehmer zu verdienen. Die Entscheidung für den Schritt in die Selbständigkeit ist von vielen Wünschen, Träumen und Idealen geprägt. Gründer wollen gerne frei und selbstbestimmt arbeiten, sich kreativ verwirklichen, ein Arbeitsleben ohne Vorgesetzte genießen oder ihr Einkommen und ihren sozialen Status verbessern. Im ersten Schritt muss eine clevere und zündende Geschäftsidee her, die dazu geeignet ist, die Märkte und die Herzen der Verbraucher im Sturm zu erobern. Doch alleine mit dem glänzenden Einfall ist es noch nicht getan. Junge Unternehmen benötigen nämlich auch eine stabile und solide Startfinanzierung. Ohne die nötigen finanziellen Mittel kommen viele Gründungsvorhaben nicht über die eigentliche Planungsphase hinaus. Und selbst wenn es gelingt, den Gründungsakt selber aus eigenen Mitteln oder improvisiert zu absolvieren, dann fallen doch die Überlebenschancen des Startups deutlich geringer aus, wenn nicht für eine ausreichende Finanzierung gesorgt ist.

Oft geht es hierbei gar nicht mal um ein riesiges Vermögen, das für umfangreiche Anschaffungen und Investitionen benötigt wird. Vielen Gründern wäre schon sehr damit geholfen, wenn ihnen genügend Geld zur Verfügung stehen würde, um den eigenen Lebensunterhalt in den ersten Wochen und Monaten der beruflichen Selbständigkeit bestreiten zu können. In dieser Situation bieten die staatlichen Fördermöglichkeiten eine interessante Option, die von viel zu wenigen Gründern wahrgenommen werden. Letztlich hat der Staat ein großes Interesse an einer möglichst aktiven Gründerszene. Hier entstehen die Unternehmen, die bereits in wenigen Jahren das Wirtschaftsleben in Deutschland prägen und tragen werden. Es gibt also keinen Grund, die angebotenen Förderprogramme nicht in Anspruch zu nehmen.

Ein Teil der geförderten Modelle für Existenzgründer werden von den Agenturen für Arbeit verwaltet und sind für Menschen bestimmt, die zum Zeitpunkt der Gründung einen Anspruch auf ALG I oder ALG II haben. ALG I Empfänger können bei ihrem zuständigen Fallmanager bei der Arbeitsagentur den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Wird er bewilligt, dann erhält der Antragsteller, trotz der Aufnahme einer selbständigen Arbeit, sein bisheriges Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von sechs Monaten fortgezahlt, ohne dem Arbeitsmarkt dafür noch zur Verfügung zu stehen. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro, zur Finanzierung der Sozialausgaben. Nach Ablauf der Förderdauer kann der Sozialkostenzuschuss über einen Zeitraum von weiteren neun Monaten gewährt werden. Leider hat die Bundesregierung dieses sehr erfolgreiche und sinnvolle arbeitsmarktpolitische Instrument kürzlich von einem Anspruch in eine reine Ermessensleistung umgewandelt. Es obliegt damit jetzt dem einzelnen Fallmanager, ob er den Gründungszuschuss gewährt. Es ist mehr als fraglich, ob die Qualifikation der Sachbearbeiter ausreichend ist, um das Erfolgspotential von Geschäftsideen und die Qualifikation des Gründers beurteilen zu können. Auch für ALG II Empfänger steht mit dem, Einstiegsgeld eine Fördermöglichkeit zur Verfügung, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Auch bei dieser Förderung besteht leider kein verbindlicher Rechtsanspruch. Dennoch sollte man die entsprechenden Programme beantragen, da sie im Falle der Bewilligung die Startsituation des Existenzgründers deutlich verbessern können.

Das bekannte Online-Magazin INTERNETHANDEL stellt in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 117, Juli 2013) diese und weitere Förderprogramme vor und informiert Existenzgründer umfassend über Fördermittel, Zuschüsse und geförderte Darlehen. Hierbei geht es nicht nur um Zuschüsse zum Lebensunterhalt, sondern auch zum Beispiel um die Kostenübernahme für Beratungsleistungen und Coachings oder um die Inanspruchnahme von günstigen geförderten Darlehen. Die zur Verfügung stehenden Modelle und Programme sind deutlich zu wenigen Gründern und angehenden Unternehmer bekannt. Jahr für Jahr scheitern viele Existenzgründungen an finanziellen Hürden, ohne dass die bestehenden Förderungen überhaupt in Anspruch genommen werden. Durch die Lektüre der aktuellen Ausgabe von INTERNETHANDEL erhalten interessierte Leser einen tiefen Einblick in die deutsche Förderpraxis und die damit verbundenen Möglichkeiten und Chancen. Die Redakteure der Zeitschrift stellen dabei nicht nur die verschiedenen Modelle vor, sondern erklären auch, für welchen Gründertyp sie jeweils geeignet sind, welche Kosten sich mit ihnen finanzieren lassen, zu welchen Konditionen sie zur Verfügung stehen und wie sie beantragt werden.

Hier können Sie eine Gratis-Leseprobe der aktuellen Ausgabe von INTERNETHANDEL anfordern: http://www.internethandel.de/leseprobe-Mehr-Startkapital-durch-die-gefoerderte-Gruendung-201307.html
Gastartikel Internethandel
Dieser Beitrag wurde freundlicherweise von
Internethandel.de zur Verfügung gestellt
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