Geschäftlich verursachte Telefonkosten sind für Selbstständige Betriebskosten. Doch wie sieht das bei beruflich verursachten Handykosten aus? Muss es unbedingt ein Geschäftshandy sein oder kann man auch ohne gesonderten Geschäftsanschluss Mobiltelefon-Kosten steuerlich absetzen?
Privat und beruflich trennen
Je sauberer private und berufliche Aufwendungen getrennt werden können, desto eher akzeptiert das Finanzamt betriebliche Aufwendungen. Für Selbstständige, die viele geschäftliche Gespräche mit dem Handy führen, lohnt sich ein Geschäftshandy oder ein Dual-SIM-Gerät mit einer zweiten, rein beruflich genutzten SIM-Karte. Das erstreckt sich nicht nur auf Telefonkosten, sondern auch auf mobiles Internet! Für Ihr geschäftlich genutztes Tablet finden Sie auf www.discosurf.de attraktive Datentarife. Haben Sie sich für geschäftliche Nutzung ein höherwertiges Gerät angeschafft, das jenseits der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt, wird das Finanzamt eine Abschreibung über drei bis fünf Jahre lieber sehen.
Privat und geschäftlich von einem Anschluss : Das können Sie absetzen
Laufen geschäftliche und private Telefonate sowie mobiles Internet über denselben Anschluss, müssen Sie die jeweilige Nutzung über einen Einzelverbindungsnachweis aufschlüsseln, genauestens über Geschäftstelefonate Buch führen oder prozentuale Grenzen akzeptieren. Ersteres ist im Zeitalter der Flatrates kaum noch praktikabel. Die zweite Lösung ist wohl noch weniger akzeptabel. Also bleibt die Prozent-Lösung: 20% der Rechnung können Sie in der Regel problemlos geltend machen, wenn kein geschäftlicher Anschluss existiert. Manchmal erkennt das Finanzamt bis zu 50% der Rechnung an. Bis zu 20 Euro im Monat werden in aller Regel ohne Diskussion akzeptiert. Auch die Anschaffungskosten können Sie übrigens anteilig als Betriebskosten anrechnen - und zwar zu dem Prozentsatz, den Sie für Ihre Gesprächskosten als geschäftlichen Anteil ermittelt haben.